Es gibt kaum noch männliche Lehrkräfte an Primarschulen.
In Krippen, Horts, Kindergärten und Spielgruppen sind kaum Männer anzutreffen. Stand 2011: ca. 5 %!
Gerade Trennungskindern fehlt in den meisten Fällen eine männliche Bezugsperson.
Die Buben werden verweiblicht und verweichlicht. Raufen und Lärmen sind auf Pausenplätzen oft verboten.
Wir fordern deshalb mehr männliches Lehr- und Betreuungspersonal.
Gleichfalls fodern wir den Stopp von Hetzkampagnen gegen Männer. Sie werden als Monster und Kinderschänder dargestellt. Doch auch Frauen misshandeln und schänden Kinder.
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc. wollen oft keine Auskunft dem nicht obhutsberechtigten oder sorgeberechtigten Elternteil erteilen. Sie missachten damit das Gesetz regelmässig, wonach sie klar zur Auskunft verpflichtet sind.
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Sie sind getrennt und erhalten keine Auskunft in der Schule, im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, beim Arzt, im Spital? Das Gesetz schreibt dazu folgendes:
Art. 275a1
E. Information und Auskunft
1 Eltern ohne elterliche Sorge sollen über besondere Ereignisse im Leben des Kindes benachrichtigt und vor Entscheidungen, die für die Entwicklung des Kindes wichtig sind, angehört werden.
2 Sie können bei Drittpersonen, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, wie namentlich bei Lehrkräften, Ärztinnen und Ärzten, in gleicher Weise wie der Inhaber der elterlichen Sorge Auskünfte über den Zustand und die Entwicklung des Kindes einholen.
3 Die Bestimmungen über die Schranken des persönlichen Verkehrs und die Zuständigkeit gelten sinngemäss.
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a275a.html
Auch wer nicht sorgeberechtigt ist, hat gemäss ZBG 275a Abs. 2 ein klares Auskunftsrecht. Bei den Einwohnerkontrollen sollte der eigene Status (Sorgerecht etc.) überprüft und gegebenenfalls nachgereicht werden! Nur so ist leider gewährleistet, dass auch getrennte Eltern rechtmässig Auskunft erhalten.
Kontrollieren Sie auch die Einträge auf dem Einwohneramt und den Schulbüros! Oft sind diese falsch informiert oder nicht auf dem aktuellsten Stand. Die gängige Ausrede ist, dass die Software nicht dafür ausgerichtet sei.
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