In der Schweiz finden sich bis heute nur zwei Väter-/Männerhäuser und in Deutschland eines.
Dagegen stehen 414 Frauenhäuser in beiden Ländern zusammen.
Subitas plädiert für gemeinsame Zufluchtshäuser.
Für hilfesuchende Väter/Männer sind folgende Möglichkeiten vorhanden:
Schweiz (einfach auf Bild klicken):
Zwüschehalt.ch im Kt. Aargau (Betreut durch den vev.ch)

Zeit-haus.ch in Erlenbach am Zürichsee

ZGB, Nr. 175, Abs. 3a Verlassen der ehelichen Wohnung
Dieser Gesetzesartikel besagt, dass auch der Vater (nicht nur die Mutter) jederzeit mit den gemeinsamen Kindern die eheliche Wohnung verlassen kann, falls akute Bedrohung durch die Ehefrau oder den Lebenspartner besteht (Kindsmisshandlung, wiederkehrender Ehestreit, Drohung und Schläge durch die Partnerin etc.).
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